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Sandtorkai TreuhandGmbH · Hamburg

Waren, Lagerbestände und Restposten aus Insolvenz­verfahren

Ein volles Lager verliert mit jeder Woche an Wert. Wir erfassen den Bestand, klären die Rechte der Lieferanten und verkaufen die Ware für Insolvenzverwalter Tim Kristian Bütecke, unseren Geschäftsführer. Geschlossen, in Teilmengen oder über den fortgeführten Betrieb.

  • Lieferantenrechte (Eigentumsvorbehalt, Zession) werden vor dem Angebot geklärt
  • Angebote ab einer Palette; Einzelstücke nur bei Betriebsfortführung oder Räumungsverkauf
  • Kaufpreis auf Treuhandkonto, 14 Kalendertage Prüfzeit nach Erhalt
Kostenfreies Erstgespräch Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktages
Tim Kristian Bütecke und Patrick Engel bei der Inventur im Warenlager
Verkaufsweg
geschlossen, Teilmengen, Betrieb
Rechtsstatus
vor dem Angebot geklärt
Losgröße
ab einer Palette bis zum Lager
Prüfzeit
14 Kalendertage nach Erhalt

Warum ein Warenlager keinen Aufschub verträgt

Eine Werkzeugmaschine hält ihren Wert über Monate, ein Regal voller Saisonware nicht. Bekleidung, Kühlware oder Elektronik lassen sich nach einem Quartal oft nur noch zu einem Bruchteil des Einkaufspreises verkaufen. Dazu laufen Hallenmiete, Strom für die Kühlung und Versicherung weiter. Nach der Eröffnung gehen diese Kosten zulasten der Insolvenzmasse (§ 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO) und damit der Gläubigerquote.

Verkäufer ist Insolvenzverwalter Tim Kristian Bütecke, unser Geschäftsführer. Unser Team übernimmt für ihn die Verwertung nach dem Berichtstermin (§ 159 InsO). Maßstab ist der Preis, der sich in kurzer Zeit tatsächlich erzielen lässt, nicht ein rechnerischer Höchstwert. Der Verkaufsweg hängt von Warenart, Menge, Zustand und der Räumungsfrist des Vermieters ab. Ersatzteile und Betriebsstoffe rechnen wir gemeinsam mit den Maschinen ab, siehe Maschinen & Anlagevermögen.

Drei Verkaufswege

Geschlossen an einen Abnehmer

Ein Käufer nimmt das ganze Lager zu einem Stichtag ab. Das ist der schnellste Weg mit dem geringsten Aufwand, meist aber mit dem niedrigsten Stückpreis. Passend, wenn die Räumungsfrist drängt. Der Verkauf im Ganzen braucht die Zustimmung des Gläubigerausschusses, ohne Ausschuss die der Gläubigerversammlung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO).

Teilmengen nach Warengruppe

Markenartikel an den Fachhandel, Sortimentsreste an den Restpostenhandel, Rohstoffe an Wettbewerber, Halbfertigware an die ursprünglichen Auftraggeber. Der Gesamterlös liegt in der Regel höher, die Vermarktung dauert länger.

Über den fortgeführten Betrieb

Läuft der Betrieb weiter, findet die Ware zu gewohnten Preisen ihren Markt. Das setzt voraus, dass die Fortführung ihre Kosten trägt. Eine Variante ist ein befristeter, angekündigter Räumungsverkauf.

Wem die Ware im Regal gehört

Bei kaum einem Vermögenswert sind so viele Rechte Dritter im Spiel. Lieferanten behalten sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor (§ 449 BGB). Bei einem insolventen Abnehmer sind die letzten Rechnungen fast nie beglichen. Bevor ein Angebot herausgeht, ordnen wir deshalb jede Warengruppe dem zugehörigen Liefervertrag zu.

Ware mit Absonderungsrecht darf der Insolvenzverwalter selbst verwerten, wenn er sie in Besitz hat (§ 166 Abs. 1 InsO). Der Lieferant wird aus dem Erlös bedient, abzüglich pauschaler Kostenbeiträge von 4 Prozent für die Feststellung und in der Regel 5 Prozent für die Verwertung (§§ 170, 171 InsO). Sie als Käufer erwerben lastenfrei. Das Recht des Lieferanten besteht am Erlös weiter, nicht an der Ware. Der Rechtsstatus steht bei uns in jedem Angebot. Fehlt er in einem Angebot, sollten Sie nachfragen, gleich von wem es stammt.

  • Einfacher Eigentumsvorbehalt: Unbezahlte, unveränderte Ware kann der Lieferant aussondern (§ 47 InsO), sofern der Insolvenzverwalter nicht die Erfüllung wählt (§ 107 Abs. 2 InsO)
  • Verlängerter Vorbehalt und Verarbeitungsklausel: Die Weiterverkaufsforderung oder das neue Erzeugnis sichern den Lieferanten. Im Verfahren ist das ein Absonderungsrecht (§ 51 Nr. 1 InsO)
  • Raumsicherungsvertrag der Bank: Bei Betriebsmittelkrediten ist häufig das ganze Lager sicherungsübereignet (§§ 929, 930 BGB)

Rechtsgrundlagen § 449 BGB · Eigentumsvorbehalt · § 166 Abs. 1 InsO · Verwertung durch den Verwalter · §§ 170, 171 InsO · Kostenbeiträge 4 % und 5 %

Markenware und Produktsicherheit

Markenware, die der Markeninhaber selbst oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht hat, darf weiterverkauft werden (§ 24 MarkenG). Lizenzware, Importe aus Drittstaaten und Artikel aus selektiven Vertriebssystemen sehen wir uns gesondert an. Bekannte Einschränkungen nennen wir im Angebot. Für Elektrogeräte, Spielzeug, Kosmetik oder Lebensmittel gelten außerdem Pflichten aus dem Produktsicherheits- und Kennzeichnungsrecht. Diese Pflichten treffen Sie als Händler, sobald Sie die Ware weiter in Verkehr bringen.

Rechtsgrundlagen § 24 MarkenG · Erschöpfung des Markenrechts · ProdSG · Produktsicherheit

Angebot, Zahlung, Prüfzeit

  1. Angebot 2 Werktage reserviert

    Sie erhalten von Insolvenzverwalter Tim Kristian Bütecke ein unverbindliches Angebot mit Bestandsliste, Rechtsstatus und Zustandsangabe (Neuware, B-Ware, Rücksendung). Bei verderblicher Ware kann die Reservierung kürzer sein, das steht dann ausdrücklich im Angebot. Besichtigung am Lagerort nach Terminvereinbarung, montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr.

  2. Kaufvertrag und Rechnung schriftliche Annahme

    Der Kaufvertrag kommt mit Ihrer schriftlichen Annahme zustande. Danach folgt die Rechnung des Insolvenzverwalters.

  3. Zahlung binnen 2 Werktagen

    Der Betrag geht mit der Rechnungsnummer als Verwendungszweck auf das offen ausgewiesene Treuhandkonto, nie auf ein Konto der insolventen Gesellschaft. Barzahlung gibt es nicht.

  4. Lieferung oder Abholung 10⁠–⁠14 Werktage nach Zahlungseingang

    Lieferung oder Bereitstellung zur Abholung. Übergabe gegen Protokoll mit Stückzahl und Zustand, organisiert von Patrick Engel aus der Sachbearbeitung.

  5. Prüfzeit und Freigabe 14 Kalendertage

    Bis dahin ist eine Rückgabe möglich. Erst nach Ihrer schriftlichen Bestätigung oder nach Ablauf der Frist ohne Beanstandung geht der Kaufpreis an die Masse. Alle Bedingungen im Detail unter Insolvenzverkauf.

Patrick Engel – Verwaltung und Sachbearbeitung, Sandtorkai Treuhand GmbH
Ihre Ansprechperson · Insolvenzverkauf

Patrick Engel

Patrick Engel organisiert Besichtigungen, Übergaben und den Zahlungsabgleich und beantwortet Ihre Fragen zu laufenden Verkäufen. Angebot und Rechnung kommen von Insolvenzverwalter Tim Kristian Bütecke.

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