Leistungen der Sandtorkai Treuhand
Sieben Fachbereiche unter einem Dach. Diese Seite ordnet jede Leistung der Lage zu, in der sie gebraucht wird, und führt Sie in wenigen Klicks zur passenden Unterseite.
- Unternehmensinsolvenz, Sanierung, Insolvenzverkauf, Treuhand, Gläubigerservice, Entschuldung, Steuern
- Erstgespräch kostenfrei, unverbindlich, vertraulich
- Eine feste Ansprechperson je Mandat oder Verfahren

- Fachbereiche
- sieben, mit eigenen Unterseiten
- Erstgespräch
- kostenfrei und vertraulich
- Rückmeldung
- in der Regel ≤ 1 Werktag
Wo stehen Sie gerade?
Sechs typische Ausgangslagen und die Seite, auf der Sie am besten beginnen. Passt keine, schildern Sie uns Ihre Situation kurz. Wir ordnen sie zu.
- Ihrem Unternehmen geht das Geld ausBei GmbH und UG löst Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eine Antragspflicht aus, spätestens nach drei bzw. sechs Wochen (§ 15a InsO). Vorher stehen mehr Wege offen als danach.
- Sie wollen den Betrieb erhalten, nicht abwickelnAußergerichtliche Einigung, StaRUG, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder Insolvenzplan. Welcher Weg trägt, hängt vom Stadium der Krise und von den Gläubigern ab.
- Sie haben eine Forderung gegen ein insolventes UnternehmenNur angemeldete und festgestellte Forderungen nehmen an der Verteilung teil. Wir bestätigen den Eingang Ihrer Anmeldung und berichten ohne Nachfrage.
- Sie möchten Maschinen, Waren oder Immobilien aus einem Verfahren kaufenFünf Schritte mit festen Fristen. Bei beweglichen Sachen liegt der Kaufpreis auf einem Treuhandkonto, bis Sie die Ware geprüft haben.
- Sie brauchen steuerliche Begleitung im Alltag oder in der KriseBuchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen, aber auch Stundungsanträge beim Finanzamt (§ 222 AO) und die steuerliche Seite einer Sanierung, mit Steuerberater Dr. Ralf Schmidt.
- Sie sind privat oder als Selbstständiger überschuldetBestandsaufnahme, Einigungsversuch mit den Gläubigern und, wenn nötig, das Verfahren mit Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Ohne Vorkasse und ohne leere Versprechen.
Insolvenz, Sanierung und Verkauf
Für Geschäftsführung und Gesellschafter, wenn ein Antrag ansteht oder das Verfahren schon läuft. Und für Käufer, die aus laufenden Verfahren erwerben.
Unternehmensinsolvenz
Wann Insolvenzreife vorliegt, wer den Antrag stellen muss und was in den ersten Tagen zu tun ist. Mit Unterseiten zu Insolvenzverwaltung, vorläufiger Verwaltung, Betriebsfortführung und Regelinsolvenz.
Mehr erfahrenSanierung & Restrukturierung
Eigenverwaltung, Schutzschirm, StaRUG, übertragende Sanierung und Insolvenzplan. Eine Entscheidungshilfe, die vom Stadium der Krise ausgeht.
Mehr erfahrenInsolvenzverkauf
Maschinen und Anlagen, Waren und Restposten, Immobilien und Sicherheitenverwertung. Inventarisiert, bewertet und mit Kaufpreistreuhand abgewickelt.
Mehr erfahrenTreuhand, Gläubiger, Entschuldung und Steuern
Für Banken, Investoren und Gesellschafter, für Gläubiger in unseren Verfahren, für Privatpersonen mit Schulden und für alle, die steuerlich begleitet werden wollen.
Treuhand
Sicherheiten-, Beteiligungs- und Abwicklungstreuhand. Eigenes Konto je Mandat, Rechenschaft und klare Verträge.
Mehr erfahrenGläubigerservice
Forderungsanmeldung, Tabellenauszug, Zwischenberichte und eine klare Aussage zur Quote, mit fester Ansprechperson.
Mehr erfahrenBeratung & Entschuldung
Bestandsaufnahme, P-Konto, außergerichtliche Einigung, Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung, alles aus unserem Haus.
Mehr erfahrenSteuerberatung
Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen, Lohn und Steuern in der Insolvenz. Steuerberatungsmandate schließt Dr. Ralf Schmidt als Steuerberater eigenverantwortlich.
Mehr erfahrenWas überall gilt
Das Erstgespräch kostet nichts, verpflichtet zu nichts und bleibt vertraulich. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages. Fremdes Geld liegt nur auf Insolvenzsonder- oder Treuhandkonten, getrennt vom Vermögen der Gesellschaft. Beratungs- und Treuhandmandate vereinbaren wir vorab schriftlich. Die Vergütung des Insolvenzverwalters legt das Gericht fest, nicht die Kanzlei. Wir arbeiten bundesweit, der Schwerpunkt liegt in Hamburg und Norddeutschland.
Rechtsgrundlagen § 80 InsO · Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Verwalters
Unsicher, wo Sie anfangen sollen? Schildern Sie uns Ihre Lage in wenigen Sätzen. Wir sagen Ihnen, welcher Fachbereich zuständig ist und was der nächste Schritt wäre.