Insolvenzverkauf: Betriebsvermögen aus laufenden Verfahren erwerben
Wird ein Unternehmen abgewickelt, müssen Maschinen, Fahrzeuge, Lager und Gebäude zu Geld gemacht werden. Verkäufer ist unser Geschäftsführer Tim Kristian Bütecke als Insolvenzverwalter, unser Team wickelt den Verkauf ab. Bundesweit, mit Schwerpunkt Norddeutschland.
- Kaufpreis geht auf ein Treuhandkonto, nie an Privatpersonen
- Auskehr an die Masse erst nach Ihrer Bestätigung oder nach 14 Tagen Prüfzeit
- Angebot und Rechnung vom Insolvenzverwalter, Abwicklung durch die Sachbearbeitung

- Zahlung
- auf ein Treuhandkonto
- Freigabe
- nach Bestätigung oder Prüfzeit
- Rückgabe
- 14 Kalendertage nach Erhalt
- Besichtigung
- nach Terminvereinbarung
Warum Käufe aus einem Verfahren oft günstig sind
Ein Insolvenzverfahren hat keine Zeit für lange Lagerhaltung. Jede Woche, in der eine Maschine oder ein Warenlager unverkauft bleibt, kostet Miete, Versicherung und Bewachung. Dieses Geld fehlt am Ende den Gläubigern. Nach dem Berichtstermin muss der Insolvenzverwalter das Vermögen deshalb unverzüglich verwerten (§ 159 InsO), zu dem Preis, den der Markt in diesem Zeitfenster hergibt. Der Abschlag liegt am Zeitrahmen, nicht am Zustand. Oft sind es Anlagen, die bis zum Insolvenzantrag liefen, mit Wartungsbüchern und Prüfprotokollen.
Das Gericht bestellt den Insolvenzverwalter als natürliche Person (§ 56 InsO). Bei uns ist das unser Geschäftsführer Tim Kristian Bütecke, bestellt vom Amtsgericht Hamburg. Er verkauft aus der Insolvenzmasse, unser Team führt die Verkäufe für ihn aus, vom Inventarverzeichnis bis zur Übergabe. Jeder Gegenstand steht im Verzeichnis der Massegegenstände. Mängel und fehlendes Zubehör stehen im Angebot. Rechnung, Zahlung und Übergabe laufen über das Verfahren, nie über Privatkonten oder Zwischenhändler.
Rechtsgrundlagen § 56 InsO · Bestellung des Insolvenzverwalters · § 159 InsO · Verwertungspflicht nach dem Berichtstermin
Was aus Verfahren zum Verkauf steht
Maschinen und Anlagevermögen
Produktionsanlagen, Werkstattausstattung, Büroeinrichtung, IT sowie Fuhrpark mit Lkw, Transportern, Staplern und Baumaschinen. Auf Wunsch als ganze Fertigungslinie mit Demontage und Verladung.
Mehr erfahrenWaren und Restposten
Fertigware, Rohstoffe, Halbfertigware und Saisonbestände aus Handel und Produktion. Einzeln nach Inventurliste oder als Paket mit Lagerräumung.
Mehr erfahrenImmobilien aus Insolvenzen
Betriebsgrundstücke, Hallen, Wohn- und Geschäftshäuser im freihändigen Verkauf, abgestimmt mit den Banken im Grundbuch. Das bringt meist mehr als eine Zwangsversteigerung.
Mehr erfahrenSicherheitenverwertung
Gegenstände, an denen eine Bank, ein Leasinggeber oder ein Lieferant Rechte hält. Der Verkauf wird mit dem Berechtigten abgestimmt. Für Käufer ändert sich am Ablauf nichts.
Mehr erfahrenDer Kaufablauf in fünf Schritten
Jeder Schritt wird schriftlich festgehalten, jede Frist steht vorab fest. Werktage sind Montag bis Freitag ohne Feiertage in Hamburg.
Anfrage
Sie nennen uns Sachgruppe, Stückzahl und Region. Wir prüfen, ob in einem laufenden Verfahren etwas Passendes vorhanden ist, und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.
Angebot
Sie erhalten von Insolvenzverwalter Tim Kristian Bütecke ein unverbindliches Angebot mit Zustandsbeschreibung, Preis, Lieferbedingungen und Aktenzeichen. Der Kaufvertrag kommt mit Ihrer schriftlichen Annahme zustande. Danach folgt die Rechnung.
Zahlung
Sie überweisen auf das in der Rechnung offen ausgewiesene Treuhandkonto. Verwendungszweck ist die Rechnungsnummer. Barzahlung oder Zahlung an Dritte gibt es nicht.
Lieferung
Spedition oder Abholung nach Termin. Die Versandkosten trägt der Insolvenzverwalter, auch für einen Rückversand innerhalb der Prüfzeit. Die Übergabe wird protokolliert. Termin und Protokoll organisiert Patrick Engel aus der Sachbearbeitung.
Freigabe
Sie prüfen die Ware in Ruhe und können sie in dieser Zeit zurückgeben. Erst wenn Sie schriftlich bestätigen, dass alles in Ordnung ist, oder die Prüfzeit ohne Beanstandung abläuft, geht der Kaufpreis vom Treuhandkonto an die Insolvenzmasse.
Kaufpreistreuhand und Ihre Rechte
Den Kaufpreis für bewegliche Sachen nehmen wir auf einem offen ausgewiesenen Treuhandkonto entgegen. Es ist vom Vermögen der insolventen Gesellschaft getrennt. Über die Masse verfügt allein der Insolvenzverwalter, und das Gericht beaufsichtigt ihn dabei (§ 58 InsO). Verkäufe von besonderer Bedeutung brauchen zusätzlich die Zustimmung des Gläubigerausschusses. Für Sie heißt das: kein anonymer Verkäufer, sondern ein Verfahren mit Aktenzeichen und Kontrolle.
Für Mängel gelten die Regeln des Kaufrechts, soweit der Kaufvertrag nichts anderes bestimmt. Eine noch laufende Herstellergarantie geht auf Sie über, wenn sie übertragbar ist.
Nicht alles, was in einer Halle steht, gehört der insolventen Firma. Bevor wir etwas anbieten, klären wir Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen, Leasing und Vermieterpfandrechte und holen die Zustimmung des Berechtigten ein (§ 47 InsO). Sie erhalten nur Angebote über Sachen, deren Eigentum wirksam auf Sie übergehen kann. Die Rechnung weist die Umsatzsteuer so aus, wie es der konkrete Umsatz verlangt. Einzelfragen dazu klärt unser Steuerberater vor dem Kauf, siehe Steuern in der Insolvenz.
Rechtsgrundlagen § 58 InsO · Aufsicht des Insolvenzgerichts über den Verwalter · §§ 312g, 355 BGB · Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatz

Patrick Engel
Patrick Engel organisiert Besichtigungen, Übergaben und den Zahlungsabgleich und beantwortet Ihre Fragen zu laufenden Verkäufen. Angebot und Rechnung kommen von Insolvenzverwalter Tim Kristian Bütecke.
- patrick.engel@hamburg-treuhand.com
- 040 89755013
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