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Sandtorkai TreuhandGmbH · Hamburg

Beteiligungs­treuhand: Anteile halten, Weisung beim Treugeber

Bei einer Beteiligungstreuhand stehen wir als Gesellschafterin in der Gesellschafterliste. Wirtschaftlich gehört der Anteil weiter dem Treugeber. Er bestimmt, wie abgestimmt wird, und erhält jede Ausschüttung. Am Ende geht der Anteil an ihn zurück.

  • Treuhandvertrag über GmbH-Anteile nur notariell wirksam (§ 15 Abs. 4 GmbHG)
  • Stimmrecht ausschließlich nach schriftlicher Weisung des Treugebers
  • Treugeber wird dem Transparenzregister gemeldet, Anonymität gibt es nicht
Kostenfreies Erstgespräch Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktages
Andrea Wolf, Treuhand und Treuhandkonten der Sandtorkai Treuhand GmbH, an ihrem Schreibtisch in der Kanzlei
Rechtsgrundlage
Treuhandvertrag, § 675 BGB
GmbH-Anteile
notariell, § 15 Abs. 4 GmbHG
Abstimmung
nur nach schriftlicher Weisung
Ausschüttungen
über das Treuhandkonto

Was eine Beteiligungstreuhand ist

Gegenüber der Gesellschaft ist der Treuhänder Gesellschafter. Im Innenverhältnis bindet ihn der Treuhandvertrag (§ 675 BGB) an die Weisungen des Treugebers. Für die Gesellschaft zählt allein, wer in der Gesellschafterliste beim Handelsregister steht (§ 16 Abs. 1 GmbHG). Diese Person wird geladen, stimmt ab und erhält Gewinnanteile. Ausschüttungen gehen auf ein offen ausgewiesenes Treuhandkonto für dieses Mandat und von dort an den Treugeber. Wie das Konto schützt, steht unter Treuhand.

Ohne Notar gibt es keinen wirksamen Vertrag. Ein privatschriftlicher Treuhandvertrag über GmbH-Anteile ist nichtig, wenn er zur Übertragung oder Herausgabe des Anteils verpflichtet. Geheilt wird das erst mit der Beurkundung der Abtretung selbst (§ 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHG). Bis dahin hat der Treugeber keinen durchsetzbaren Rückgabeanspruch. Wir stimmen Vertrag und Abtretung mit dem Notariat so ab, dass beides in einem Termin beurkundet wird.

Rechtsgrundlagen § 675 BGB · Geschäftsbesorgung · § 15 Abs. 4 GmbHG · Notarielle Form · § 16 Abs. 1 GmbHG · Gesellschafterliste

Wann ein treuhänderischer Gesellschafter hilft

Signing bis Closing

Kaufpreis, Kartellfreigabe oder Bankzustimmung stehen noch aus. Bis alle Bedingungen erfüllt sind, hält der Treuhänder die Anteile. Dann gibt er sie an die richtige Seite heraus.

Erbengemeinschaft

Mehrere Erben können ihre Rechte an einem Anteil nur gemeinsam ausüben (§ 18 GmbHG). Der Treuhänder stimmt nach gemeinsamer Weisung ab. So bleibt die Gesellschaft handlungsfähig.

Investorenpool und Mitarbeiterbeteiligung

Viele Geldgeber oder Beschäftigte halten kleine Anteile. Der Treuhänder hält ein Paket, verwaltet Ein- und Austritte und leitet Ausschüttungen anteilig weiter.

Sanierung und Nachfolge auf Zeit

Eine Bank gibt frisches Geld nur, wenn die Anteile während der Sanierung nicht im Zugriff der Altgesellschafter liegen. Oder die Nachfolge ist noch nicht so weit. Bis zum vereinbarten Tag hält der Treuhänder. Mehr unter Sanierung & Restrukturierung.

Vollrechtstreuhand oder Vereinbarungstreuhand

MerkmalVollrechtstreuhandVereinbarungstreuhand
GesellschafterlisteDer Treuhänder, nach notarieller Abtretung.Weiterhin der Treugeber. Der Treuhänder handelt aufgrund von Vollmacht und Vertrag.
StimmrechtDer Treuhänder, nur auf schriftliche Weisung. Bleibt sie aus, enthalten wir uns oder handeln nach einer vorab vereinbarten Regel.Ebenfalls der Treuhänder, nur auf schriftliche Weisung des Treugebers.
FormImmer notarielle Beurkundung.Notarielle Beurkundung, sobald der Vertrag zur Übertragung oder Rückübertragung von GmbH-Anteilen verpflichtet.
SteuernBei tatsächlicher Durchführung wird der Anteil dem Treugeber zugerechnet (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO). Er versteuert die Ausschüttungen.Ebenso. Wie die Steuerbescheinigung dem Treugeber zugeordnet wird, klärt unser Steuerberater Dr. Ralf Schmidt vor der ersten Ausschüttung.

Von der Anfrage bis zur Rückübertragung

  1. Rückmeldung meist innerhalb eines Werktages

    Anfrage und Prüfung

    Sie schildern Zweck, Beteiligte und Zeitrahmen. Wir prüfen Interessenkonflikte und den Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft, etwa Vinkulierung und Vorkaufsrechte. Das Angebot kommt schriftlich: Einrichtungspauschale, laufender Jahresbetrag, dazu Notar- und Registerkosten.

  2. Notartermin, Gesellschafterliste, Transparenzregister

    Vertrag und Beurkundung

    Der Entwurf regelt Weisungsrecht und Grenzen, Weiterleitung der Erträge, Berichtspflichten, Freistellung, Vergütung und Herausgabe. Nach der Beurkundung reicht der Notar die neue Gesellschafterliste ein (§ 40 Abs. 2 GmbHG). Die Gesellschaft aktualisiert das Transparenzregister.

  3. Weisung schriftlich, Berichte ohne Nachfrage

    Laufende Verwaltung

    Vor jeder Gesellschafterversammlung holen wir Ihre Weisung ein. Ausschüttungen gehen über das Treuhandkonto an Sie. Einladungen, Beschlüsse und Jahresabschlüsse leiten wir unaufgefordert weiter.

  4. Zeitablauf, Zweckerreichung oder Kündigung

    Beendigung und Herausgabe

    Der Anteil wird notariell auf Sie oder eine von Ihnen benannte Person zurückübertragen. Die Gesellschafterliste wird erneut aktualisiert. Bei einer doppelnützigen Treuhand ist die Kündigung während der Kreditlaufzeit meist an die Zustimmung der Bank gebunden. Mit der Schlussabrechnung endet das Mandat.

Grenzen und Haftung

Weisungen, die gegen Gesetze verstoßen, die Treuepflicht gegenüber der GmbH verletzen oder in Rechte Dritter eingreifen, führen wir nicht aus. Als eingetragene Gesellschafterin haften wir der Gesellschaft wie jeder andere Gesellschafter, etwa für nicht geleistete Einlagen (§ 16 Abs. 2 GmbHG). Deshalb enthält jeder Vertrag eine Freistellung durch den Treugeber (§ 670 BGB).

Gerät der Treuhänder in die Insolvenz, kann der Treugeber den Anteil aussondern (§ 47 InsO). Umgekehrt erlischt eine reine Verwaltungstreuhand mit der Insolvenz des Treugebers (§§ 115, 116 InsO). Anders ist es bei der doppelnützigen Treuhand. Dort halten wir die Anteile zugleich für Gesellschafter und Bank. Gelingt die Sanierung, gehen die Anteile zurück. Scheitert sie, verkaufen wir sie nach dem vereinbarten Verfahren für die Bank. In einem Insolvenzverfahren können die Anteile in einen Insolvenzplan einbezogen werden (§ 225a InsO).

Anonymität gibt es nicht. Hält ein Treugeber mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte oder übt er sonst Kontrolle aus, ist er wirtschaftlich Berechtigter (§ 3 Abs. 2 GwG) und wird dem Transparenzregister gemeldet (§ 20 GwG). Als Treuhänder sind wir selbst Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz und prüfen Identität und Mittelherkunft vorab. Mandate, die diese Zuordnung verschleiern sollen, nehmen wir nicht an.

Andrea Wolf – Treuhand & Treuhandkonten, Sandtorkai Treuhand GmbH
Ihre Ansprechperson · Treuhand & Treuhandkonten

Andrea Wolf

Andrea Wolf betreut das Mandat vom Notartermin bis zur Rückübertragung, holt vor jeder Versammlung Ihre Weisung ein und führt das Treuhandkonto.

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