Sicherheitentreuhand: ein Treuhänder für die Sicherheiten mehrerer Gläubiger
Zwei Banken, ein Leasinggeber, ein Dutzend Lieferanten: Haben mehrere Gläubiger denselben Betrieb finanziert, überschneiden sich ihre Sicherheiten. Wir halten sie als neutraler Treuhänder, verwerten im Sicherungsfall und verteilen nach festem Schlüssel.
- Nur der Treuhänder verwertet, Einzelzugriffe der Poolmitglieder sind ausgeschlossen
- Verteilungsschlüssel, Bewertung und Entscheidungsregeln stehen im Poolvertrag
- Pool aufsetzen, solange der Schuldner zahlungsfähig ist (Anfechtung §§ 130, 131, 133 InsO)

- Beteiligte
- zwei oder mehr Sicherungsnehmer
- Rechtsgrundlage
- Pool- und Treuhandvertrag
- Verwertung
- nur durch den Treuhänder
- Erlöse
- Treuhandkonto, quotal verteilt
Warum konkurrierende Sicherheiten Wert vernichten
Ein mittelständischer Betrieb hat selten nur einen Geldgeber. Die Hausbank hält eine Grundschuld. Die zweite Bank hat sich alle Kundenforderungen abtreten lassen, das nennt man Globalzession (§ 398 BGB). Der Maschinenlieferant hat sich das Eigentum an der Anlage vorbehalten. Solange die Raten fließen, stört das niemanden.
In der Krise will jeder Sicherungsnehmer zuerst zugreifen. Lässt einer die Maschinen abholen, während ein anderer die Forderungen einzieht, zerfällt der Betrieb in Einzelteile. Ein zerlegter Betrieb ist für alle weniger wert als ein laufender.
Die Sicherheitentreuhand ersetzt diesen Wettlauf durch eine Regel. Die Sicherungsnehmer übertragen ihre Sicherheiten auf einen Treuhänder oder lassen sie durch ihn verwalten (§§ 929, 930 BGB, § 675 BGB). Nur er darf verwerten. Den Erlös teilt er nach einem vorher festgelegten Schlüssel. Wir übernehmen diese Aufgabe mit einem offen ausgewiesenen Treuhandkonto je Pool. Was ein Treuhandkonto rechtlich leistet, steht unter Treuhand.
Wo ein Pool gebraucht wird
Bankenpool
Mehrere Kreditinstitute finanzieren gemeinsam einen Betrieb. Grundschulden, Sicherungsübereignungen und Abtretungen werden bei einem Treuhänder zusammengeführt.
Lieferantenpool und doppelte Sicherung
Zulieferer haben einen verlängerten Eigentumsvorbehalt an Ware, die längst verarbeitet ist. Dazu kommt die Globalzession der Bank an denselben Kundenforderungen. Der Poolvertrag legt fest, wie jeder Zahlungseingang aufgeteilt wird.
Stillhaltephase
Während einer Sanierung werden die Sicherheiten treuhänderisch geparkt. Kein Gläubiger verwertet, solange die Sanierung Aussicht auf Erfolg hat. Avale und Garantien verwahrt der Treuhänder und zieht sie nur unter den vertraglichen Voraussetzungen.
Sanierungsdarlehen
Ein Investor sichert neues Geld ab und will nicht hinter den Altgläubigern zurückstehen. Der Pool ordnet die Ränge. Keine Bank muss einzeln nachverhandeln.
Was der Poolvertrag regeln muss
Das eigentliche Werkstück ist der Vertrag zwischen den Sicherungsnehmern und dem Treuhänder. Wir bauen ihn von der Praxis her auf.
- Mitglieder, Beitritt und Ausscheiden, auch für Gläubiger, die erst später Sicherheiten halten. Kündigungsfristen und Ausschluss von Einzelzugriffen während einer Sanierung
- Sicherheitenverzeichnis mit Gegenstand, Urkunde und Rang. Kollisionen zwischen Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt werden hier aufgelöst
- Definition des Sicherungsfalls (Kündigung, Antrag, Eröffnung). Erst dann verwertet ausschließlich der Treuhänder
- Bewertungsmaßstab je Sicherheit (Nominal-, Gutachten- oder Beleihungswert), Stichtag und daraus der Verteilungsschlüssel samt Kosten und Vorabbefriedigungen
- Mehrheiten für Stundung, Freigabe und Verwertung sowie die Fälle, in denen der Treuhänder allein handeln darf
- Ende bei vollständiger Rückführung, Fristablauf oder Kündigung. Rückübertragung, Schlussabrechnung und Vergütung des Treuhänders stehen im Vertrag, nicht in einer Nebenabrede
Vom Verzeichnis bis zur Auskehr
Sicherheiten erfassen
Wir sichten Kreditverträge, Sicherungsvereinbarungen, Grundbuchauszüge und Lieferbedingungen. Daraus entsteht das Verzeichnis mit Gegenstand, Rang, Urkunde und Sicherungsnehmer.
Vertrag schließen
Grundschulden werden abgetreten oder mit Verwertungsvollmacht versehen. Bewegliche Sachen und Forderungen gehen auf den Treuhänder über. Dazu muss der Schuldner meist mitwirken. Der Poolvertrag selbst ist selten angreifbar. Anfechtbar sind Sicherheiten, die der Schuldner erst bei der Poolbildung neu bestellt, vor allem in den letzten drei Monaten vor dem Antrag (§§ 130, 131 InsO), bei Vorsatzanfechtung auch deutlich länger (§ 133 InsO). Deshalb den Pool nicht erst in der Krise gründen.
Laufend verwalten
Der Treuhänder führt das Verzeichnis fort, prüft Bestand und Werthaltigkeit und informiert die Mitglieder. Freigaben beim Verkauf einzelner Gegenstände laufen über ihn.
Im Sicherungsfall verwerten
Ist bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt der Pool bestehen. Bewegliche Sachen im Besitz des Insolvenzverwalters und abgetretene Forderungen verwertet dann er (§ 166 InsO). Die Masse behält davon 4 Prozent Feststellungskosten und in der Regel 5 Prozent Verwertungskosten zuzüglich Umsatzsteuer (§§ 170, 171 InsO). Der Rest geht an den Pool. Einzelheiten unter Sicherheitenverwertung.
Abrechnen und auskehren
Erlöse gehen auf das Treuhandkonto des Pools. Nach Abzug der vereinbarten Vergütung erhält jedes Mitglied seine Quote. Die Vergütung ist meist eine laufende Pauschale plus ein Entgelt im Verwertungsfall, offen ausgewiesen. Die Abrechnung nennt Erlös, Umsatzsteuer und Kosten je Position. Die umsatzsteuerliche Seite prüft unser Steuerberater Dr. Ralf Schmidt.

Andrea Wolf
Andrea Wolf führt das Treuhandkonto des Pools, hält das Sicherheitenverzeichnis aktuell und ist für alle Poolmitglieder die feste Ansprechperson.
- andrea.wolf@hamburg-treuhand.com
- 040 89755013
Mehrere Sicherungsnehmer, ein Betrieb? Schildern Sie uns die Beteiligten und die bestehenden Sicherheiten. Wir prüfen, ob ein Pool trägt, und antworten in der Regel innerhalb eines Werktages. Das erste Gespräch ist kostenfrei und vertraulich.