Amtsgericht Hamburg · HRB 164732 Willy-Brandt-Straße 67 · 20457 Hamburg
Sandtorkai TreuhandGmbH · Hamburg
Insolvenzverwaltung · Sanierung · Insolvenzverkauf · Treuhand · Gläubigerservice · Entschuldung · Steuerberatung

Fremdes Vermögen in geordneten Händen.

Die Sandtorkai Treuhand GmbH in der Hamburger Altstadt organisiert Insolvenzverfahren, begleitet Sanierungen, verkauft Vermögen aus Insolvenzmassen, verwahrt treuhänderisch und berät in Steuerfragen. Sie bekommen eine feste Ansprechperson, die Ihre Akte kennt. Wir arbeiten bundesweit, mit Schwerpunkt Hamburg und Norddeutschland.

  • Kaufpreise laufen über ein Treuhandkonto, Auskehr erst nach Ihrer Bestätigung
  • Eine feste Ansprechperson je Mandat, die Ihre Akte kennt
  • Verfahren, Betriebswirtschaft, Steuern und Recht aus einem Haus

Vertraulich · unverbindlich · Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktages

Tim Kristian Bütecke und Patrick Engel bei der Inventur im Warenlager
Handelsregister
HRB 164732
Fachbereiche
7
Rückmeldung (in der Regel)
≤ 1 Werktag
Sitz · bundesweit tätig
Hamburg
DQS-Zertifikatssymbol: Qualitätsmanagement ISO 9001:2015 Gütesiegel InsO Excellence – Gravenbrucher Kreis

Zertifizierte Kanzlei. Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2015 und Gütesiegel InsO Excellence für sichere und transparente Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren.

Das Team der Sandtorkai Treuhand GmbH – neun Personen vor der Backsteinwand im Kontorhaus am Sandtorkai, von links: Dr. Susanne Klein, Monika Schröder, Dr. Ralf Schmidt, Jürgen Wagner, Tim Kristian Bütecke, Andrea Wolf, Katrin Neumann, Patrick Engel, Frank Schäfer

Ihr Geld liegt auf einem Treuhandkonto

Fremdes Geld bleibt auf getrennten Konten. In Insolvenzverfahren eröffnet Insolvenzverwalter Tim Kristian Bütecke für jede Masse ein eigenes Insolvenzsonderkonto. Unser Team bucht und stimmt es ab. Für Treuhandmandate und für Kaufpreise aus dem Insolvenzverkauf führen wir je Mandat ein offen ausgewiesenes Treuhandkonto, rechtlich getrennt vom Vermögen der Gesellschaft.

Kaufen Sie aus einer Insolvenzmasse, überweisen Sie mit Rechnungsnummer auf dieses Konto. An die Masse geht der Betrag erst, wenn Sie den Erhalt der Ware schriftlich bestätigt haben oder die Prüfzeit von 14 Kalendertagen ohne Beanstandung abgelaufen ist.

Das Insolvenzgericht beaufsichtigt den Verwalter. Gericht und Gläubigerausschuss können jede Buchung anhand der Belege nachvollziehen. Termine, Fristen und Zwischenstände berichten wir von uns aus. Und was wir aus einem Mandat wissen, bleibt im Mandat.

Rechtsgrundlagen § 159 InsO · Verwertung der Insolvenzmasse durch den Verwalter · § 58 InsO · Aufsicht des Insolvenzgerichts

So läuft ein Verfahren ab

Fünf Phasen eines Regelverfahrens. Wie lange jede dauert, hängt vom Einzelfall ab. Manche Verfahren enden schon mit einer Einigung in der ersten. Mehr dazu auf der Seite Ablauf eines Verfahrens.

  1. Wochen bis Monate

    Krise erkennen

    Liquiditätsplan, Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, Abwägung außergerichtlicher Lösungen.

  2. 3 bzw. 6 Wochen

    Antrag stellen

    Der Antrag geht an das Amtsgericht Hamburg. Versäumt die Geschäftsführung die Frist des § 15a InsO, riskiert sie persönliche Haftung und Strafbarkeit.

  3. etwa 2 bis 3 Monate

    Eröffnungsverfahren

    Das Gericht bestellt einen vorläufigen Verwalter. Das Vermögen wird gesichert, ein Gutachten erstellt. Beschäftigte erhalten für bis zu drei Monate Insolvenzgeld.

  4. Monate bis Jahre

    Eröffnetes Verfahren

    Fortführung, übertragende Sanierung oder Verwertung. Darüber entscheiden die Gläubiger im Berichtstermin.

  5. Schlusstermin

    Abschluss

    Verteilung der Masse nach Rang, Schlussbericht, Aufhebung. Privatpersonen und Selbstständige erhalten auf Antrag nach drei Jahren die Restschuldbefreiung.

Reden wir über Ihre Lage

Schildern Sie uns in wenigen Sätzen, worum es geht. Wir sagen Ihnen, wer zuständig ist und was der nächste Schritt wäre.